Pflege

Pflegeleitbild „Haus zum Fels”

 

Grund- und Leitsätze

Die folgenden Grund- und Leitsätze zur Qualität, spiegeln sich in unserer täglichen Arbeit wieder:

 

  • Wir achten die Würde und die Einzigartigkeit der uns anvertrauten Menschen.
  • Die Bewohner stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, wir respektieren ihre Wünsche und Bedürfnisse und gehen darauf ein.
  • Die Erhaltung und Wiedergewinnung einer möglichst selbstständigen Lebensführung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens des Bewohners streben wir an.
  • Wir führen die Pflege und Versorgung in unserer Einrichtung unter besonderer Berücksichtigung der Biographie und der bisherigen Lebensgewohnheiten der Bewohner aus. Dies trägt zur Befriedigung der körperlichen, sozialen und seelischen Bedürfnisse des Bewohners bei und bietet gleichzeitig Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen.
  • Wir schaffen Vorraussetzungen für eine bewohnerorientiert ausgerichtete Tages- und Nachtstrukturierung. Die Gestaltung eines vom Bewohner als sinnvoll erlebten Alltags ist uns wichtig.
  • Wir unterstützen die Bewohner bei der Wahrnehmung ihrer Wahl- und Mitsprachemöglichkeit. Auf eine Vertrauensbeziehung zwischen dem Bewohner und den an der Pflege und Versorgung Beteiligten wird hingearbeitet.
  • Wir schaffen die Voraussetzung für eine wohnliche und geborgene Atmosphäre.
  • Wir begleiten mit einem Höchstmaß an Anteilnahme unsere Bewohner in schweren Zeiten der Pflegebedürftigkeit und des Sterbens.
  • Wir begrüßen und fördern die sozialen Kontakte unserer Bewohner innerhalb und außerhalb unseres Hauses. Die Unterstützung und Einbeziehung Angehöriger und Ehrenamtlicher ist uns wichtig zur Umsetzung einer liebevollen Betreuung.
  • Wir arbeiten mit den an Pflege und Versorgung Beteiligten partnerschaftlich zusammen. Hierzu gehört ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch. Durch diese Zusammenarbeit wollen wir ein gutes Vertrauensverhältnis schaffen und die Zufriedenheit aller Beteiligten fördern.
  • Die Pflege wird fachlich kompetent ausgeführt und an den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbracht.

Sterbebegleitung

Die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen ist ein Schlüsselprozess in unserer Einrichtung. Unser Ziel ist es, schwerkranken Bewohnerinnen und Bewohnern, die durch eine akute Krise oder durch langwierige chronische Erkrankungen im Sterben liegen, ein möglichst angst- und schmerzfreies Sterben in unserem Hause zu ermöglichen. Wir wollen auch im Sterbeprozess eine möglichst hohe Lebensqualität erhalten. Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter, Seelsorger und Angehörige arbeiten gemeinsam mit dem Sterbenden an diesem Ziel. Auch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie andere Bezugspersonen können hierzu beitragen.

Der Sterbende bleibt in seinem Zimmer und verbleibt dort auch zum Abschiednehmen. Angehörigen, Mitbewohnern und Mitarbeitern wird Zeit zum Abschiednehmen eingeräumt. Die Entscheidung darüber, ob das „Sterben“ akzeptiert wird oder ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden, sollte, falls möglich, gemeinsam mit dem sterbenden Bewohner, dem Arzt und den Angehörigen getroffen werden. Die Mitarbeiter des Pflegeteams begleiten diesen Prozess und stehen beratend zur Verfügung. Generell gilt der mutmaßliche Patientenwille (Patientenverfügung), beziehungsweise die Entscheidungen, die zwischen dem behandelnden Arzt und den Vorsorgebevollmächtigten getroffen werden.

Eine Abwägung zwischen Maßnahmen zur Lebensverlängerung oder Leidensverlängerung muss getroffen werden. Wir befürworten für den Bewohner eine lindernde Pflege (Palliativpflege), die unserem Pflegeverständnis entspricht. Wir achten die Würde und Einzigartigkeit eines jeden Bewohners im Leben und über den Tod hinaus. Wir respektieren und unterstützen seine Autonomie. Deshalb ist für uns der Wille des sterbenden Bewohners handlungsleitend.

Schon beim Einzug der Senioren wird auf eine Regelung für den Sterbefall hingewirkt. Spätestens bei der Auswertung der Eingewöhnungsphase durch die Pflegevisite sollte eine Regelung getroffen sein, bzw. angeregt werden. Patientenverfügungen hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen sind hilfreich und werden in jedem Fall respektiert.

Wir streben eine umfassende Betreuung von Sterbenden im körperlichen und psychosozialen, sowie im religiösen Bereich an. Weil der herannahende Tod fast immer Unsicherheit und Angst auslöst, ist die psychische Betreuung ebenso bedeutungsvoll wie die körperliche Pflege. Nach Möglichkeit wird kein sterbender Bewohner allein gelassen. Wir respektieren aber den Wunsch des Bewohners, allein zu sein bzw. in Ruhe gelassen zu werden. Jeder erfährt die gleiche respektvolle Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung oder seiner Herkunft. Der Tod eines Bewohners kann auch bei Mitarbeitern Angst oder Unsicherheit auslösen. Auch Mitarbeiter betrauern den Tod eines Bewohners. Deshalb wollen wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die nötige Unterstützung und Begleitung im Pflegeteam anbieten.

Pflegestärkungsgesetz

Informieren Sie sich hier über die Neuerungen in der Pflegeversicherung. Sie können Die Clips auf dieser Websites im Vollbildmodus anschauen (Symbol rechts unten im laufenden Video), oder mit einem Klick auf die jeweiligen YouTube-Symbole auch auf der YouTube-Website. 

Neuerungen

Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz

(Aus datenschutzrechtlichen Gründen werdenSie auf die Youtubeseite des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.)

Allgemeines

Infos zu den neuen
Pflegestärkungsgesetzen

(Aus datenschutzrechtlichen Gründen werdenSie auf die Youtubeseite des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.)

Kurzzeit

Kurzzeit- und
Verhinderungspflege

(Aus datenschutzrechtlichen Gründen werdenSie auf die Youtubeseite des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.)

Wohnumfeld

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

(Aus datenschutzrechtlichen Gründen werdenSie auf die Youtubeseite des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet.)

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zum Pflegestärkungsgesetz? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns telefonisch von 10:00 – 17:00 Uhr unter der Nummer 07946 998111 0 oder jederzeit unter der Email-Adresse: info@hauszumfels.de.

Downloads

Hier finden Sie Infomaterial zum Thema Pflege im PDF-Format:

i

Pflegemodell

(PDF)

i

Abschiedskultur

Konzeption
(PDF)

Bretzfeld Schwabbach

Schwabenstraße 30
74626 Bretzfeld-Schwabbach
Tel.: 07946 98111 0
Email schreiben ...

Eberstadt

In den Erlenwiesen 1
74246 Eberstadt
Tel.: 07134 91847 0
Email schreiben ...

Flein

Seeäckerstr. 1
74223 Flein
Tel.: 07131 59817 0
Email schreiben ...

Heilbronn

Happelstraße 14
74074 Heilbronn
Te.: 07131 6230 0
Email schreiben ...

BetreutWohnen

Kontakt: Hr. Geiger
Tel.: 07946 981110
Email schreiben ...

Tagespflegen

Kontakt: Fr. Krauß-Reichert
Telefon: 07131 623084
Email schreiben ...

Kartenbild: OpenStreetMap, ODbL 1.0